Premium-Schadenservice: Wir arbeiten nur in Ihrem Interesse
Unser Premium-Schadenservice für Geschädigte im Großraum Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Marburg, Mannheim, Heidelberg ist zu 100 % neutral und unabhängig. Dies können wir Ihnen garantieren, da wir zu keiner Versicherungsgesellschaft oder Leasinggesellschaft gehören und keine Werkstattbindung besitzen. Zuverlässig kümmern wir uns um das Schadenmanagement – unabhängig von der Fahrzeugmarke.
Unsere Objektivität in unseren Gutachten und unsere digitalen Systeme sind die optimale Grundlage für eine leistungsstarke Schadensregulierung mit der Versicherung. Aufgrund unserer Erfahrung erfolgt die komplette digitale Organisation der Schadensabwicklung – inklusive einer etwaigen Einbindung von Fachanwälten für Ihre Rechtsfragen – überaus effizient. Sie haben jederzeit den Überblick und einen Ansprechpartner für Ihre Fragen.
Bei unserem Premium-Schadenservice haben Sie die freie Wahl
Dürfen wir uns um Ihr Schadenmanagement kümmern, wählen Sie frei aus, wer Ihren Pkw reparieren soll und wer die anwaltliche Beratung übernimmt. Auf Wunsch nutzen wir unser umfangreiches Netzwerk, um Ihnen geeignete Fachanwälte oder Reparaturbetriebe zu empfehlen. Selbstverständlich kann die Schadensregulierung auch nach der Gutachtenerstellung ohne Reparatur erfolgen. Dies wird als fiktive Abrechnung bezeichnet und ist komplett legal. Wir empfehlen immer einen Rechtsbeistand einzubinden, da das Schadenrecht komplex ist und wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen.
Mit uns klappt der Unfall-Schadensservice
Für Schäden über der Bagatellgrenze (750 €) ist stets ein Sachverständigen-Gutachten empfehlenswert. Darin enthalten sind alle Ihre legitimen Ansprüche für den Schadenersatz, inklusive Nutzungsausfall und Wertminderung. Als erfahrene Sachverständige übernehmen wir dies für Sie plus der technischen Argumentation des Unfallschadenbildes mit den Versicherungen. Mit uns sparen Sie Zeit und Mühe.
Erfolgreiche Schadensregulierung in 5 Schritten
Schritt 1
Kontaktieren Sie uns sofort per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular.
Schritt 2
Sie wählen einen Begutachtungstermin. Wir kommen zu Ihnen, in die Werkstatt, wo immer das Fahrzeug steht.
Schritt 3
Wir nehmen den Schaden für das unabhängige Sachverständigen-Gutachten auf. Hierbei gehen wir sorgfältig vor und dokumentieren alles detailliert.
Schritt 4
Unser Team und der Rechtsbeistand übernehmen die weitere Abwicklung für Sie und wir halten Sie selbstverständlich stets auf dem Laufenden.
Schritt 5
Die regulierende Versicherung kommt für die Kosten des Unfallschadens und alle weiteren Gebühren bei Fremdverschulden auf.
Ein digitaler Rundum-Service zum Premium-Schadenservice
Wir gehören zu den wenigen Anbietern, die Ihnen einen digitalen Rundum-Service bieten können. Gleichzeitig verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk an Anwälten, Fachwerkstätten und vielen weiteren Experten. Auf diese Weise müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Rufen Sie uns an!
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Schadenservice?
Nach einem Unfall fallen zahlreiche Dinge an, die erledigt werden müssen. All das nehmen wir mit Partnern für Sie vor und entlasten Sie damit erheblich. Statistisch hat man alle 14 Jahre einen Unfall, daher kennt man sich meist nicht so gut mit den ganzen Abwicklungsprozessen aus. Dafür sind wir da. Melden Sie sich einfach bei uns.
Wie viel Zeit hat man einen Schaden zu melden?
Wenn man selbst einen Unfall verursacht hat, dann muss man unverzüglich eine Meldung beim eigenen Versicherer machen. Wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, müssen Sie keine Meldungen bei einem Versicherer vornehmen. Für die Reparatur hat man dann 3 Jahre Zeit. Melden Sie ich gerne bei uns, dann beraten wir Sie oder vermitteln Sie an einen Anwalt zur Klärung von Rechtsfragen.
Wie kann ich Schaden melden?
Ihren Schaden können Sie bei uns per Telefon (0800 / 900 00 10), eMail (info∂3-d-p.com), WhatsApp (0800 / 900 00 10) oder das Kontaktformular auf unserer Homepage melden.
Was beinhaltet unser Premium-Schadenservice?
Wir wollen Sie im Schadenfall gerne entlasten, dafür gibt es unseren Premium-Schadenservice. Wir koordinieren alles mit allen Beteiligten (Werkstatt, Leihwagenfirma, Rechtsanwalt, Versicherung, …) und entlasten Sie somit bei allen lästigen Aufgaben.
Wer muss Schaden melden? Verursacher oder Geschädigter?
Der Verursacher muss den Schaden bei seiner Versicherung melden. Als Geschädigter genügt es, das Kennzeichen des Verursachers zu haben, dann kann der eintrittspflichtige Versicherer herausgefunden werden. Dieser Versicherer erhält dann auch das Gutachten zur Regulierung.